Bern nimmt es mit invasiven Arten auf! ππ«π±
π±Bundesrat verbietet Inverkehrbringen gewisser invasiver gebietsfremder Pflanzen π±π«π±
Ab 1. September 2024 tritt die verschärfte Freisetzungsverordnung in Kraft.
Der Bundesrat sagt dem Verkauf und der Verbreitung bestimmter invasiver gebietsfremder Pflanzen wie unter anderem dem Schmetterlingsstrauch, Kirschlorbeer und Blauglockenbaum den Kampf an. Pflanzen, welche sich bereits in Gärten befinden, sind vom Gesetz nicht betroffen.
Ab 1.September 2024 ist der Verkauf, das Verschenken und die Einfuhr von bestimmten invasiven Pflanzen verboten.
Mit dieser angepassten Freisetzungsverordnung will der Bundesrat ökologische, ökonomische und gesundheitliche Schäden verhindern. π±πͺ
Die erweiterten Verbote umfassen nun auch verstärkte Importkontrollen.
Eine wichtige Maßnahme für die Umwelt und die Einhaltung der Strategie der Schweiz gegen invasive Arten.
Hier geht es zur vollständigen Medienmitteilung des Bundesrates vom 1.März 2024 (klicke hier):
#SchweizUmwelt #InvasiveArten #Nachhaltigkeit
Quelle: Medienmitteilung des Bundesrates vom 1.März 2024 - angepasste Freisetzungsverordnung
- 07.11.2024