🛠️ Reparaturen in der Mietwohnung: Was zahlt der Vermieter, was du?💡
🚰 Mietwohnung pflegen: Kleine Reparaturen, die du nicht ignorieren solltest!
In deiner Mietwohnung bist du nicht für alle Reparaturen verantwortlich, aber es gibt einige kleine Aufgaben, die du selbst übernehmen musst. Hier erfährst du, welche Reparaturen du erledigen solltest und was deine Vermieterschaft übernehmen muss. So behältst du den Überblick und vermeidest unnötige Kosten! 🛠️✨
📋 Mieter-Checkliste: Welche Reparaturen du selbst zahlen musst:
Deine Aufgabe: Der "kleine Unterhalt" 🛠️
Du bist für kleine Reparaturen verantwortlich, die du ohne großen Aufwand und ohne spezielles Fachwissen erledigen kannst. Dazu gehören:
🔧 Scharniere ölen
🔩 Lockere Schrauben anziehen (z.B. bei Steckdosen)
🚰 Abwassersiphon entstopfen (wenn es mit einfachen Handgriffen möglich ist)
🛁 Kleinteile wie Backbleche, Filter, Duschschläuche oder Zahngläser ersetzen (Materialwert bis ca. 150 CHF)
💼 Was die Vermieterschaft zahlen muss
Alles, was du nicht selbst reparieren kannst oder was aufwändiger ist, geht auf die Vermieterschaft.
Beispiele:
🚽 Hauptleitung fürs Abwasser entstopfen
🧼 Professionelle Reparaturen (z.B. Geschirrspüler)
🪜 Reinigungen, die gefährlich sind (z.B. Fensterläden mit Gerüst reinigen)
Wichtig: Wenn etwas Größeres kaputt geht, melde es der Vermieterschaft und lass sie den Handwerker beauftragen.
📝 Sollte eine Rechnung bei dir landen, die nicht deine Verantwortung ist, weise sie per Einschreiben zurück.
So bleibt alles fair und du vermeidest unnötige Kosten! 😊
Kleine Mängel beim Einzug:
Wenn du beim Einzug in deine neue Wohnung Mängel entdeckst, die unter den kleinen Unterhalt fallen, ist die Vermieterschaft dafür verantwortlich, diese zu beheben.
Informiere sie schriftlich über alles, was nicht in Ordnung ist.
Quelle: Mieterinnen und Mieterverband Schweiz (MV) - hier gehts zum Artikel (klicke hier)
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