Kanton Jura möchte Steingärten verbieten
Der Kanton Jura sagt Stein- und Schottergärten den Kampf an.
Immer mehr Schotter- und Steingärten prägen unser Landschaftsbild.
Dem will der Kanton Jura künftig entgegenwirken.
Diese Art von Gärten, bei welchen hauptsächlich Steine als Gestaltungsmittel im Vordergrund stehen, braucht es grundsätzlich weniger Pflege und Unterhalt als bei herkömmlichen Grünflächen. In den streng strukturierten Schottergärten kommen Pflanzen in der Gestaltung oftmals nur spartanisch vor. Fauna und Flora sind hier von den Gestaltern im Grundsatz nicht sichtbar erwünscht. Die Artenvielfalt leidet.
Ein Steingarten speichert zudem sehr viel Wärme, was wegen der Erderwärmung heikel sein kann.
Deshalb planen die jurassischen Behörden bis 2025 eine Revision des Raumplanungs- und Baugesetzes, damit künftig die Neuerstellung von öffentlichen und privaten Steingärten untersagt ist.
Ein Rückbau von bestehenden Steingärten und Schottergärten ist momentan jedoch nicht vorgesehen.
Einige Gemeinden, wie z.B. Arbon (TG), Steffisburg 8BE), Grenchen (SO) oder Langendorf (SO), kennen bereits Regelungen zu Steingärten.
Hier gehts zum Originalbericht von 20 Minuten vom 14.September 2023 (hier klicken)
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