Höhere Löhne mit höherem Alter und mehr Dienstjahren
Alter und Dienstjahre sind zu gleichen Teilen für höhere Löhne massgebend. Dies zeigt eine Auswertung von SucheGärtner. Im Kanton St. Gallen erhält ein Gärtner im Alter von 55 Jahren einen Monatslohn von 6'520 Franken (brutto).
Wir wollten wissen, wie stark die Löhne ansteigen basierend von Alter und Dienstjahren. Im Kanton Zürich erhält ein 25-jähriger Gärtner mit Berufslehre und ohne Kaderfunktion einen Bruttolohn von 4'810 CHF. Als 35-jähriger und 10 Dienstjahren sind es 5'440 CHF (+13,1 Prozent). Ohne Dienstjahren-Zuschlag wären es bloss 5'160 Franken (+7 Prozent). In diesen Brutto-Zahlen sind auch anteilsmässig ein 13. Monatslohn und Bonus enthalten.
Im Alter von 55 Jahren präsentiert sich folgendes Bild: Der Bruttolohn beträgt 6'380 Franken (+32,6%). Ohne Berücksichtigung der Dienstjahre (Dienstjahre = 0) wären es 5'570 Franken (+16 Prozent).
Je nach Kanton unterscheiden sich die Löhne. In unserem Vergleich mit den Kantonen Bern, St. Gallen und Zürich schwingt St. Gallen obenauf. Hier erhält der Gärtner im Durchschnitt 280 Franken mehr Lohn als im Kanton Bern (+4,5%). Gegenüber dem Kanton Zürich sind es 140 Franken mehr (+2,2%).
Die Monatslöhne sind berechnet in Franken bei 40 Wochenstunden. Darin enthalten sind gemäss Lohnrechner die monatlichen Anteile eines eventuellen 13. oder 14. Monatslohns, eines Bonus bzw. einer Gratifikation. Der SGB-Lohnrechner verwendet die repräsentativen Daten der Lohnstrukturerhebung 2018 des Bundesamts für Statistik, in der rund 2 Millionen Löhne aus 36'000 Unternehmen erfasst sind.
Die Arbeitnehmenden erhalten mehr Lohn
Wie bereits berichtet: Seit dem 1. Januar 2022 müssen die Betriebe der Grünen Branche die Lohnsumme um ein Prozent erhöhen. Darauf hatten sich Grüne Berufe Schweiz (GBS) mit dem Unternehmerverband Jardin Suisse geeinigt. Wer wie viel von der Lohnerhöhung profitiere, könne jeder Arbeitgeber selbst entscheiden. Vorgegeben ist einzig, dass Arbeitnehmende mit Tieflöhnen eine garantierte, generelle Lohnerhöhung von mindestens 0,5 Prozent bekommen.
Konkret geht es dabei um Arbeitnehmende im Garten- und Landschaftsbau, die bisher monatlich weniger als 4250 Franken verdienen. Auch diejenigen in den Bereichen Baumschulen, gärtnerische Produktionsbetriebe oder Detailhandel, die weniger als 4000 Franken bekommen, sollen profitieren. Zudem werden die Mindestlöhne von ungelernten Mitarbeitenden in den gärtnerischen Produktionsbetrieben und Detailhandel um monatlich 50 Franken erhöht. Hier geht es zum Lohnregulativ 2022 Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau
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